KAUFVERTRAG ÜBER SAMMLERSTÜCKE


Dieser Kaufvertrag über Sammlerstücke und Sub-Sammlerstücke (wie unten definiert) („Vertrag“) wird über die Homepage der M3TA Collective GmbH (wie unten definiert) zwischen der M3TA Collective GmbH, Bismarckstr. 57, 45128 Essen („Verkäufer“) und einem Nutzer, der ein Angebot zum Kauf eines Sammlerstücks und/oder eines Sub-Sammlerstücks abgibt („Käufer“), abgeschlossen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die unten zu diesem Vertrag verfügbar sind, gelten, jedoch hat im Falle eines Widerspruchs dieser Vertrag Vorrang.

1. DEFINITIONEN
1.1 „Ausübungsrecht“ bedeutet ein Recht, das durch ein Sub-Sammlerstück (wie unten definiert) oder weitere Rechte dargestellt wird, die der Käufer ausüben kann (zum Beispiel Zugang zu Veranstaltungen, Kauf exklusiver Modeartikel) oder an einer Verlosung teilnehmen kann, wie auf der Homepage von M3TA beschrieben.
1.2 „Blockchain“ bezeichnet die auf der Homepage von M3TA für das jeweilige angebotene Sammlerstück oder Sub-Sammlerstück angegebene Blockchain oder ähnliche Technologie.
1.3 „Inhaber des Tokens“ bedeutet die Person, die über den Token mittels eines entsprechenden Kryptographischen Schlüssels (wie unten definiert) verfügen kann und die gleichzeitig wirtschaftlich berechtigt ist, über diesen Token zu verfügen.
1.4 „Kaufpreis“ bedeutet den vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Preis für den Erwerb eines Sammlerstücks und/oder Sub-Sammlerstücks.
1.5 „Medium“ (Plural „Medien“) bedeutet ein Medium, das durch ein Sammlerstück dargestellt wird, zum Beispiel eine Grafik, ein 3D-Objekt oder ein Video, wie auf der Homepage von M3TA beschrieben.
1.6 „Homepage von M3TA“ bedeutet die offizielle Homepage der M3TA Collective GmbH, die unter https://mooncourt.xyz/ zu finden ist.
1.7 „Sammlerstück“ bedeutet den auf der Homepage von M3TA käuflich zu erwerbenden nicht-fungiblen Token, der kein Sub-Sammlerstück ist, sowie die vertraglichen Rechte an dem durch den Token dargestellten Medium.
1.8 „Sub-Sammlerstück“ bedeutet einen Token, der zusätzlich zu einem bestimmten Sammlerstück auf der Homepage von M3TA käuflich zu erwerben ist, sowie das durch diesen Token dargestellte Ausübungsrecht.
1.9 „Token“ bedeutet den vertraglichen, einzigartigen und übertragbaren Token auf der Blockchain.
1.10 „Verbraucher“ bedeutet jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.11 „Mooncourt Booster Packs“ bedeutet das digitale Booster Pack, das der Käufer erwerben kann, ohne die genauen Sammlerstücke im Pack zu kennen, die vom Verkäufer zu einem bestimmten Datum veröffentlicht und in das Wallet des Käufers übertragen werden.
1.12 „Gutschein“ bedeutet einen persönlichen, einzigartigen elektronischen Gutscheincode, der dem Käufer vom Verkäufer per E-Mail zugesandt wird und der vom Käufer zu einem festgelegten Zeitpunkt beim Verkäufer auf der Homepage von M3TA zur Übertragung eines Sammlerstücks eingelöst werden kann.
1.13 „Airdrop“ bedeutet das kostenlose Senden von Sammlerstücken an das Wallet des Verbrauchers. Das Versenden von Airdrops an Verbraucher liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers.
1.14 „Verlosung“ bedeutet die Bereitstellung von nummerierten Tickets oder Sammlerstücken, die anschließend zufällig gezogen werden, wobei der Inhaber oder die Inhaber solcher Tickets oder Sammlerstücke einen Preis gewinnen.

2. ABSCHLUSS DES VERTRAGS ÜBER SAMMLERSTÜCKE
2.1 Der Verkäufer bietet auf seiner Homepage Gutscheine, Sammlerstücke, Mooncourt Booster Packs oder Airdrops zum Verkauf oder kostenlos an. Die Präsentation der Sammlerstücke auf der Homepage von M3TA stellt kein verbindliches Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Käufer.
2.2 Der Käufer kann ein verbindliches Angebot zum Kauf eines Gutscheins, Sammlerstücks oder Mooncourt Booster Packs auf der Homepage von M3TA abgeben, indem er alle auf der Homepage von M3TA abgefragten Daten wahrheitsgemäß angibt, sein Wallet gemäß Abschnitt 2.4 auf der Homepage von M3TA verwendet und schließlich auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ klickt.
2.3 Der Verkäufer akzeptiert das Angebot des Käufers durch die Übertragung des Sammlerstücks oder der Mooncourt Booster Packs auf die Wallet-Adresse des Käufers (Mooncourt Booster Packs sind nur im Wallet sichtbar, jedoch nicht auf der Blockchain), unter der Bedingung der Zahlung des Kaufpreises gemäß Abschnitt 4. Mit der Annahme durch den Verkäufer und der Zahlung des Kaufpreises kommt der Vertrag über den Gutschein, das Sammlerstück oder die Mooncourt Booster Packs zustande.
2.4 Um einen Gutschein, Sammlerstücke, Mooncourt Booster Packs oder Airdrops zu erhalten, muss der Käufer ein Wallet gemäß Abschnitt 5 verwenden.
2.5 Unmittelbar nach Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer gemäß Abschnitt 2.3 wird der Verkäufer den Gutschein senden oder das Sammlerstück an die Wallet-Adresse des Käufers übertragen gemäß Abschnitt 2.4.
2.6 Wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers ablehnt oder der Käufer sein Angebot vor der Annahme durch den Verkäufer widerruft, wird der Verkäufer dem Käufer den von ihm gezahlten Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen über die von ihm gewählte Zahlungsmethode zurückerstatten.
2.7 Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.8 Die Bedingungen jeder Verlosung werden auf der Homepage von M3TA festgelegt.

3. ABSCHLUSS DES VERTRAGS ÜBER SUB-SAMMLERSTÜCKE
3.1 Zusätzlich zu einem Sammlerstück kann der Verkäufer auf der Homepage von M3TA Sub-Sammlerstücke zum Verkauf anbieten.
3.2 Wenn der Verkäufer Sub-Sammlerstücke zum Verkauf anbietet, können Sub-Sammlerstücke vom Käufer zusammen mit einem Sammlerstück erworben werden. Die zu einem Sammlerstück gehörenden Sub-Sammlerstücke werden mit dem Sammlerstück auf der Homepage von M3TA angezeigt. Die Präsentation des Sub-Sammlerstücks auf der Homepage von M3TA stellt kein verbindliches Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Käufer.
3.3 Der Käufer kann ein verbindliches Angebot zum Kauf eines Sub-Sammlerstücks über die Angebotsseite auf der Homepage von M3TA abgeben, indem er alle auf der Homepage von M3TA abgefragten Daten wahrheitsgemäß angibt, sein Wallet gemäß Abschnitt 3.7 auf der Homepage von M3TA verwendet und schließlich auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ klickt.
3.4 Wenn der Kaufpreis für ein Sub-Sammlerstück bereits zusammen mit dem Kauf des Sammlerstücks zu zahlen ist, wird dies dem Käufer vor Abgabe eines verbindlichen Angebots gemäß Abschnitt 3.3 auf der Homepage von M3TA mitgeteilt.
3.5 Wenn der Käufer mit der Auswahl des Sub-Sammlerstücks beim Kauf des zugehörigen Sammlerstücks nur ein Optionsrecht zum Kauf des Sub-Sammlerstücks erhält, gibt der Käufer erst dann ein verbindliches Angebot ab, wenn er unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß Abschnitt 3.3 erneut auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ auf der Homepage von M3TA klickt, um das Sub-Sammlerstück zu erwerben.
3.6 Der Verkäufer akzeptiert das Angebot des Käufers durch die Übertragung des Sub-Sammlerstücks auf die Wallet-Adresse des Käufers, unter der Bedingung der Zahlung des Kaufpreises gemäß Abschnitt 4. Mit der Annahme durch den Verkäufer und der Zahlung des Kaufpreises kommt der Vertrag über das Sub-Sammlerstück zustande.
3.7 Um ein Sub-Sammlerstück zu erhalten, muss der Käufer ein Wallet gemäß Abschnitt 5 verwenden, das vom Verkäufer erstellt und dem Käufer auf der Homepage von M3TA bereitgestellt wird.
3.8 Unmittelbar nach Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer für ein Sub-Sammlerstück gemäß Abschnitt 3.4 oder 3.5 wird der Verkäufer das Sub-Sammlerstück an die Wallet-Adresse des Käufers gemäß Abschnitt 3.7 übertragen.
3.9 Abschnitt 2.5, Abschnitt 2.6 und Abschnitt 2.7 gelten entsprechend für Sub-Sammlerstücke.

4. KAUFPREIS
4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in Ether (der Kryptowährung von Ethereum) gemäß der Angebotsbeschreibung. Sofern nicht anders angegeben, enthält der Kaufpreis die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und wird bei Abgabe des Angebots durch den Käufer fällig.
4.2 Für die mögliche Umsetzung des besonderen Besteuerungsverfahrens gemäß Abschnitt 18j Umsatzsteuergesetz (UStG) ist der Käufer verpflichtet, bei Abgabe des Angebots,
4.2.1 dem Verkäufer mitzuteilen, ob er Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist und das Sammlerstück oder Sub-Sammlerstück für sein Unternehmen erwirbt,
4.2.2 dem Verkäufer seinen vollständigen Namen anzugeben und
4.2.3 dem Verkäufer die vollständige Adresse seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthalts oder seines Geschäftssitzes anzugeben.

5. WALLET
5.1 Der Verkäufer überträgt das gekaufte Sammlerstück und das gekaufte Sub-Sammlerstück an die Wallet-Adresse des Käufers. Das Wallet enthält kryptographische Schlüssel, mit denen der Käufer über seine Sammlerstücke oder Sub-Sammlerstücke verfügen kann („Kryptographische Schlüssel“). Der Verkäufer kann nur öffentlich zugängliche Kryptographische Schlüssel („Öffentliche Schlüssel“) lesen. Der Verkäufer hat keinen Zugriff auf die privaten Kryptographischen Schlüssel („Private Schlüssel“).
5.2 Die Verwaltung der privaten Schlüssel und die Verfügung über ein Sammlerstück oder ein Sub-Sammlerstück nach der Übertragung an die Wallet-Adresse des Käufers sind nicht Teil der Leistung des Verkäufers und liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
5.3 Der Käufer wird sicherstellen, dass er das Wallet, die zugehörigen Passwörter und Zugangsdaten, Private Schlüssel und alle Wiederherstellungskennungen (Seeds) (zusammen und einzeln die „Wallet-Zugangsdaten“) vertraulich behandelt und dass die Wallet-Zugangsdaten, soweit er Zugang dazu hat, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter gesichert werden. Der Käufer ist sich bewusst, dass jede Person, die Zugang zu den Wallet-Zugangsdaten hat, das Wallet unter seinem Namen missbrauchen kann. Der Käufer gewährleistet, dass Dritte nicht in die Lage versetzt werden, die Wallet-Zugangsdaten zu verwenden. Insbesondere wird der Käufer zum Schutz der Wallet-Zugangsdaten diese nicht unsicher speichern und das Ausspionieren bei der Eingabe der Wallet-Zugangsdaten verhindern. Wenn der Käufer feststellt, dass eine andere Person Kenntnis von den Wallet-Zugangsdaten hat oder der Käufer einen entsprechenden Verdacht hat, muss der Käufer die betreffenden Wallet-Zugangsdaten unverzüglich ändern, soweit dies möglich ist, insbesondere wenn es sich um ein Passwort handelt.
5.4 Der Käufer ist sich bewusst, dass er allein für die Kontrolle seiner Wallet-Zugangsdaten verantwortlich ist und dass der Verlust der Kontrolle dazu führen kann, dass der Käufer das Eigentum an den betreffenden Tokens verliert und gleichzeitig nicht mehr wirtschaftlich berechtigt ist, über diese Tokens zu verfügen.
5.5 Der Käufer versteht, dass der Verkäufer keinen Zugriff auf Sammlerstücke oder Sub-Sammlerstücke wiederherstellen kann, wenn der Käufer die Wallet-Zugangsdaten verliert oder Dritte über Sammlerstücke oder Sub-Sammlerstücke verfügt haben.

6. NUTZUNGSRECHTE AN DEM MEDIUM
6.1 Der Verkäufer gewährt dem Käufer hiermit unwiderruflich, zeitlich beschränkt auf den Zeitraum, in dem er Inhaber des Tokens ist, und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises gemäß Abschnitt 4 das weltweite, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an dem Medium im Zusammenhang mit dem Sammlerstück;
6.1.1 für private, nicht-kommerzielle und nicht-öffentliche Zwecke zu verwenden und anzuzeigen;
6.1.2 für den Weiterverkauf (wie unten definiert) gemäß Abschnitt 9 auf Drittplattformen, die möglicherweise verfügbar sind, sofern diese die Anzeige des Mediums an eine positive kryptographische Verifizierung des Verkäufers als Inhaber des Tokens knüpfen, sofern und soweit ein solcher Weiterverkauf (wie unten definiert) zuvor ausdrücklich vom Verkäufer auf der Homepage von M3TA in Bezug auf das jeweilige Sammlerstück gestattet wurde;
6.1.3 auf Drittwebsites anzuzeigen, sofern diese die Anzeige des Mediums an eine positive kryptographische Verifizierung des Verkäufers als Inhaber des Tokens knüpfen.
6.2 Der Käufer akzeptiert alle oben genannten Rechtseinräumungen.

7. AUSÜBUNGSRECHTE UND IHRE GÜLTIGKEIT
7.1 Der Verkäufer gewährt dem Käufer hiermit unwiderruflich, zeitlich beschränkt auf den Zeitraum, in dem er Inhaber des Tokens ist, und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises gemäß Abschnitt 4, mit einem Sammlerstück oder Sub-Sammlerstück oder anderen vom Verkäufer definierten Möglichkeiten (z.B. Utilities) das ihm zugeordnete Ausübungsrecht gemäß der Angebotsbeschreibung auf der Homepage von M3TA. Der Käufer akzeptiert die Einräumung dieses Rechts. Wenn das Ausübungsrecht gemäß der Angebotsbeschreibung des Sammlerstücks oder Sub-Sammlerstücks auf der Homepage von M3TA zeitlich begrenzt ist, dann ist diese zeitliche Begrenzung maßgeblich für das Bestehen des Ausübungsrechts.
7.2 Das Ausübungsrecht kann über die Homepage von M3TA ausgeübt werden.
7.3 Das durch ein Sammlerstück oder Sub-Sammlerstück oder andere vom Verkäufer definierte Möglichkeiten dargestellte Ausübungsrecht kann nur einmal ausgeübt werden, es sei denn, die Angebotsbeschreibung auf der Homepage von M3TA gibt an, dass das Ausübungsrecht wiederholt oder für einen bestimmten Zeitraum ausgeübt werden kann.
7.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das durch das Sammlerstück oder Sub-Sammlerstück oder andere vom Verkäufer definierte Möglichkeiten dargestellte Ausübungsrecht zu ändern, wenn der Käufer zustimmt oder wenn dies für den Käufer notwendig und zumutbar ist, insbesondere wenn das Ausübungsrecht an einem anderen, vergleichbaren Ort eingelöst werden kann. Stimmt der Käufer der Änderung gegenüber dem Verkäufer nicht zu oder ist die Änderung gemäß Satz 1 Abschnitt 7.4 nicht notwendig oder unzumutbar für den Käufer, erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis für das Sub-Sammlerstück oder andere vom Verkäufer definierte Möglichkeiten gemäß der vom Käufer verwendeten Zahlungsmethode zurück; im Falle eines bereits teilweise ausgeübten Ausübungsrechts wird der Verkäufer anteilig für den Zeitraum erstatten, in dem das Recht nicht weiter ausgeübt werden kann.

8. WEITERVERKAUF; UMSATZBETEILIGUNG
8.1 Die Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 6.1 und die Ausübungsrechte gemäß Abschnitt 7.1 sind nicht übertragbar. Überträgt der Käufer die Sammlerstücke oder die Sub-Sammlerstücke an einen Dritten („Weiterverkauf“), erlöschen die Nutzungsrechte am Medium gemäß Abschnitt 6.1 im Falle eines Weiterverkaufs eines Sammlerstücks und das Ausübungsrecht des Käufers gemäß Abschnitt 7.1 erlischt im Falle eines Weiterverkaufs eines Sammlerstücks oder Sub-Sammlerstücks.
8.2 Der Verkäufer gewährt jedem Käufer des Sammlerstücks und jedem Käufer eines Sub-Sammlerstücks sowie jedem nachfolgenden Käufer in der Verkaufskette des jeweiligen Tokens („Zweitkäufer“) die Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 6.1 und, außer im Falle einer Ausübung oder des Ablaufs des Ausübungsrechts, das Ausübungsrecht gemäß Abschnitt 7.1 zeitlich begrenzt auf den Zeitraum, in dem dieser Zweitkäufer Inhaber des Tokens ist und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Umsatzanteils gemäß Abschnitt 8.3. Der Zweitkäufer eines Sammlerstücks akzeptiert die Einräumung aller Rechte durch die Inanspruchnahme und Ausübung der durch das Sammlerstück dargestellten Nutzungsrechte (z.B. durch Nutzung des Mediums) und der Zweitkäufer eines Sub-Sammlerstücks akzeptiert die Einräumung aller Rechte durch die Inanspruchnahme und Ausübung des durch das Sub-Sammlerstück dargestellten Ausübungsrechts. Der Verkäufer verzichtet auf den Erhalt der Annahme. Ungeachtet dieser Annahme gestattet der Verkäufer die Nutzung gemäß Abschnitt 6 und Abschnitt 7.
8.3 Im Falle eines Weiterverkaufs gemäß Abschnitt 8.1 zahlt der Zweitkäufer 5 % des jeweiligen Kaufpreises für die Mooncourt Booster Pack Kollektion und 4 % für die Mooncourt Ballers Kollektion, jeweils einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer, an den Verkäufer („Umsatzbeteiligung“). Die Umsatzbeteiligung ist immer vom Zweitkäufer zu zahlen und daher im Kaufpreis für einen neuen Käufer enthalten. Der verbleibende Prozentsatz des Kaufpreises wird vom Zweitkäufer an den vorherigen Eigentümer des Sammlerstücks als Verkäufer des Sammlerstücks („Wiederverkäufer“) einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer gezahlt. Der dem Sammlerstück zugrunde liegende Smart Contract kann beide Zahlungen automatisch ausführen, sobald der Zweitkäufer den Kaufpreis an diesen Smart Contract übertragen hat. Dieser Abschnitt 8.3 gilt entsprechend für den Weiterverkauf eines Sub-Sammlerstücks.
8.4 Ein Weiterverkauf ist nicht Teil der Leistung des Verkäufers und liegt in der alleinigen Verantwortung des Wiederverkäufers; insbesondere wird ein Weiterverkauf über die Homepage von M3TA nicht vom Verkäufer angeboten. Der Verkäufer kann jedoch nach eigen
em und freiem Ermessen einen Weiterverkauf über die Homepage von M3TA in Zukunft ermöglichen. Im Falle eines Weiterverkaufs können dem Zweitkäufer zusätzliche Kosten für die Transaktion (Gasgebühren) entstehen, je nach der vom Wiederverkäufer gewählten Verkaufsplattform.

9. EINSCHRÄNKUNGEN DER NUTZUNGSRECHTE UND AUSÜBUNGSRECHTE
9.1 Zusätzlich zu den Rechten gemäß Abschnitt 6 wird ein Ausübungsrecht gemäß Abschnitt 7 nur dem Inhaber des Sammlerstücks gewährt, wenn dies in der jeweiligen Beschreibung des Sammlerstücks und Sub-Sammlerstücks des Verkäufers auf der Homepage von M3TA eindeutig angegeben ist.
9.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 6 sowie des Ausübungsrechts gemäß Abschnitt 7 steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Inhaber des Sammlerstücks und der Inhaber des Sub-Sammlerstücks die Bestimmungen des Abschnitts 17 (Anti-Geldwäsche) nicht einhält.
9.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 6 sowie des Ausübungsrechts gemäß Abschnitt 7 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Inhaber des Sammlerstücks das Sammlerstück rechtmäßig erworben hat und im Falle von Ausübungsrechten das zugehörige Sub-Sammlerstück. Ein rechtmäßiger Erwerb des Sammlerstücks und des Sub-Sammlerstücks liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, nicht vor in Fällen von (i) Diebstahl oder anderer unbefugter Übertragung des Tokens von der Wallet-Adresse des Verkäufers oder Wiederverkäufers an die Wallet-Adresse eines Dritten, (ii) einer unbeabsichtigten Übertragung des Tokens an die Wallet-Adresse eines Dritten durch den Verkäufer oder Wiederverkäufer (z.B. durch Vertippen bei der Eingabe der Wallet-Adresse). In solchen Fällen behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Token dem rechtmäßigen Inhaber der Rechte an dem Medium oder den Ausübungsrechten erneut zuzuweisen.
9.4 Außer dem Weiterverkauf des Sammlerstücks gemäß Abschnitt 8 ist der Inhaber des Sammlerstücks nicht berechtigt, direkt oder indirekt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers:
a) das Medium zu verändern oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Formen, Designs, Zeichnungen, Attribute, Merkmale oder Farben, außer für nicht-öffentliche und nicht-kommerzielle, rein private Zwecke;
b) das Medium in Filmen, Videos oder anderen Medien zu verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet, außer für nicht-öffentliche und nicht-kommerzielle, rein private Zwecke;
c) das Medium für kommerzielle Zwecke zu nutzen, insbesondere um ein eigenes oder ein fremdes Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben, zu vermarkten oder zu verkaufen. Zur Klarstellung: Die Nutzung für rein private Zwecke ist gestattet;
d) Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, technische Schutzmaßnahmen des Sammlerstücks zu umgehen. Der Inhaber des Sammlerstücks wird jede Form der unbefugten Nutzung unterlassen, insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder zu umgehen oder anderweitig zu deaktivieren, und wird alle notwendigen und zumutbaren Schritte unternehmen, um Schäden durch die Nutzung des Sammlerstücks zu verhindern oder zu begrenzen;
e) das Sammlerstück für Zwecke und/oder in Verbindung mit Materialien (z.B. Texte, Bilder, Filme, Videoclips) zu verwenden und/oder Informationen in Verbindung damit zu verbreiten,
i. die kriminelle Inhalte enthalten;
ii. die Hass, Intoleranz, Gewalt, Diskriminierung oder jede andere Form der Missachtung der Rechte Dritter darstellen oder anderweitig die Rechte Dritter verletzen, insbesondere beleidigendes oder herabwürdigendes Material in Bezug auf Geschlecht, Rasse, Religion, Hautfarbe, Herkunft, Alter, körperliche oder geistige Behinderung, Gesundheitszustand oder sexuelle Orientierung;
iii. die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheberrechte, Veröffentlichungsrechte, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte);
iv. mit Glücksspielaktivitäten in Verbindung stehen;
v. die Privatsphäre einer Person verletzen;
vi. anderweitig rechtswidrig oder unzumutbar sind.
9.5 Abschnitt 9.4 gilt entsprechend für Sub-Sammlerstücke und das durch ein Sub-Sammlerstück dargestellte Ausübungsrecht.

10. VERBINDUNG VON TOKEN UND RECHTEN AM MEDIUM
10.1 Im Falle eines Weiterverkaufs tritt der Zweitkäufer anstelle des Käufers in den Vertrag ein und übernimmt damit vollumfänglich alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag anstelle des Käufers. Dies umfasst ausdrücklich auch alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zum Verkäufer sowie etwaige Zahlungsverpflichtungen („Vertragsübernahme“).
10.2 Das Angebot des Käufers an einen Dritten zum Verkauf der Sammlerstücke oder Sub-Sammlerstücke ist dahingehend auszulegen, dass der Käufer dem Dritten als neuem Inhaber des Tokens anbietet, den Vertrag mit dem Verkäufer zu übernehmen.
10.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Zweitkäufer über den Inhalt dieses Vertrags zu informieren und zu versuchen, dessen ausdrückliche Erklärung zur Vertragsübernahme zu erhalten. Diese Verpflichtung berührt nicht die Gültigkeit einer Vertragsübernahme durch den Zweitkäufer.
10.4 Der Verkäufer erteilt die erforderliche Zustimmung zur Vertragsübernahme unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Token erfolgreich auf die Wallet-Adresse des Zweitkäufers übertragen wurde und dass der Zweitkäufer Inhaber des Tokens ist.
10.5 Mit der Vertragsübernahme durch den Zweitkäufer tritt der Käufer alle seine Ansprüche gegen den Verkäufer aus dem Vertrag an den Zweitkäufer ab, die der Zweitkäufer annimmt.

11. UNGÜLTIGKEIT EINES TOKENS BEI MISSBRAUCH
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Käufer gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstoßen hat und der Käufer diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fristsetzung beseitigt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Leistungen aus diesem Vertrag zurückzuhalten und/oder diesen Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Eine Fristsetzung ist im Falle von nicht behebbaren Verstößen oder bei schwerwiegenden Verstößen, wie z.B. solchen, die auf Vorsatz beruhen, nicht erforderlich.

12. HAFTUNG
12.3 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet jede Partei für die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, die den Vertrag auszeichnet und auf die die andere Partei vertrauen darf (wesentliche Verpflichtung), und ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt; diese Ausnahme gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, Haftung nach der DSGVO oder arglistiger Täuschung eines Mangels.
12.4 Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistungsrechte gegenüber einem Zweitkäufer, es sei denn, diese wurden vertraglich vereinbart. Der Verkäufer gibt keine Garantien.

13. WIDERRUFSRECHT
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht gemäß den folgenden Bestimmungen:
Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
M3TA Collective GmbH, Bismarckstr. 57 , 45128 Essen  
E-Mail:  support@mooncourt.xyz
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster